Gewährleistung der neuen Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Bern, 27.05.2026 — Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die totalrevidierte Verfassung des Kantons Appenzell Ausserrhoden zu gewährleisten. Alle Verfassungsartikel stimmen mit dem Bundesrecht überein. Das hält der Bundesrat in seiner Botschaft vom 27. Mai 2026 fest.
Die Stimmberechtigten des Kantons Appenzell Ausserrhoden haben in der Volksabstimmung vom 30. November 2025 die neue Kantonsverfassung angenommen. Die neue Kantonsverfassung bringt im Vergleich zur bisherigen unter anderem folgende Neuerungen:
- die Aufnahme von Klimaschutzbestimmungen;
- die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips;
- die Verpflichtung der grössten Gemeinden zur Wahl des Kantonsrats im Verhältniswahlverfahren;
- Regelungen zum Whistleblowing.